Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Grundlegende Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der CLANDA GmbH (im Folgenden "Verkäufer") und ihren Kunden (im Folgenden "Käufer").
1.2 Abweichende Bedingungen, Individualvereinbarung
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Verkäufer eine Lieferung von Waren („Lieferung(en)“) oder Leistung in Kenntnis der Bedingungen des Käufers vorbehaltslos ausführt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
1.3 Zukünftige Geschäfte
Die AGB gelten auch für alle gleichartigen künftigen Geschäfte, auch dann, wenn bei künftigen Verträgen nicht auf diese AGB verwiesen wird.
2. Vertragsabschluss und Angebote
2.1 Angebote freibleibend
Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen nur eine Einladung an den Käufer dar, ein Angebot durch Übermittlung der Bestellung abzugeben. Eine verbindliche Bestellung seitens des Käufers gilt erst durch die Annahme des Verkäufers als angenommen.
2.2 Vertragsabschluss
Ihre Bestellung der gewünschten Produkte per Bestellschein, per E-Mail, per Telefax, schriftlich, durch die digitale Unterschrift auf einem elektronischen Gerät (z.B. iPad) oder telefonisch ist ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.
2.3 Annahme
Der Verkäufer kann Bestellungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Die Annahme erfolgt entweder durch eine gesonderte Auftragsbestätigung, die Lieferung der bestellten Ware, Rechnungsstellung oder Ausführung der Leistung.
2.4 Stornierung durch den Käufer
Der Käufer ist nur mit Zustimmung des Verkäufers berechtigt, Bestellungen zu ändern, zu stornieren oder Liefertermine zu verschieben. Im Falle einer akzeptierten Stornierung des Vertrages durch den Käufer nach Vertragsschluss werden folgende Stornokosten berechnet:
• Vor Versand der Ware: 50% des Auftragswertes
• Nach Versand der Ware: 75% des Auftragswertes
2.5 Nebenabreden
Mündliche Zusicherungen, Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten preise. Die Preise gelten nur für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Nicht eingeschlossen sind insbesondere Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Zoll, öffentliche Abgaben und Umsatzsteuer.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofern nicht anders angegeben.
3.2 Zahlungsfristen
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist ohne Abzug zahlbar.
3.3 Zahlungs-/Annahmeverzug
Bei Zahlungsverzug berechnet der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zzgl. einer Verzugspauschale von EUR 40,00 sowie angemessener Mahn- und Inkassokosten.
Die Verzugspauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet wird. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, so wird der Kaufpreis mit Zugang der Erklärung der Versandbereitschaft fällig.
3.4 Wechsel und Schecks
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
3.5 Preisänderungen
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen vorbehalten, die drei Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über solche Preisänderungen informieren. Beträgt die Erhöhung des mit dem Käufer vereinbarten Preises danach mehr als 10 %, kann der Käufer innerhalb von einer Woche nach entsprechender Mitteilung des Verkäufers im Hinblick auf die von der Erhöhung betroffene Position von dem Vertrag zurücktreten.
Der Verkäufer ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn der Käufer mit dem Verkäufer erstmalig zusammenarbeitet oder sich die Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtern, z.B. über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Vermögensverschlechterungen nach Vertragsschluss bekannt werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Käufer die Bezahlung offener Forderungen des Verkäufers verweigert bzw. nicht leistet und dem Käufer keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen des Verkäufers zustehen.
4. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung, Abtretung
4.1 Zurückbehaltungsrecht
Der Käufer ist nur berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.2 Aufrechnung
Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese vom Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.3 Abtretung
Die Abtretung jeglicher Forderung des Käufers gegen den Verkäufer aus dieser Vertragsbeziehung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer wird seine Zustimmung nur bei berechtigtem Interesse verweigern.
5. Lieferung und Versand
5.1 Lieferfristen
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bestätigt wurden. Soweit nicht anders vereinbart, sind Lieferungen vom Verkäufer termingerecht erfüllt, wenn die Waren einer Transportperson/einem Spediteur übergeben hat.
Bei anderweitig benannten Lieferfristen und -terminen handelt es sich um voraussichtliche unverbindliche Fristen bzw. Termine. Der Verkäufer haftet daher nicht für mögliche Verzögerungen.
5.2 Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr für Untergang oder Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen übergeben wurde. Dies gilt auch für die Verpackung während des Hin- und Rücktransportes. Der Verkäufer haftet nicht für Transportschäden.
5.3 Frachtkosten
Die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen ausgewiesenen Frachtkosten gelten nur für eine einmalige Lieferung. Sollten durch das Verhalten des Käufers oder Dritter zusätzliche Lieferungen oder Kosten entstehen, werden diese dem Käufer nachträglich in Rechnung gestellt.
5.4 Teillieferungen
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese für den Käufer zumutbar sind.
5.5 Sonderanfertigungen
Die Lieferung von Sonderanfertigungen kann bis zu 10% von der bestellten Ware abweichen. Mengenmäßige Abweichungen von der Bestellung gelten als vom Käufer genehmigt.
5.6 Lieferverzug
Erhält der Verkäufer auf Grund von ihm nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen von Herstellern, Vorlieferanten oder Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird der Verkäufer den Käufer rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder, soweit das Leistungshindernis länger als 2 Monate andauert, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, soweit er seiner vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist. Höhere Gewalt ist das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands außerhalb der Kontrolle des Verkäufers, infolge dessen der Verkäufer daran gehindert ist, eine oder mehrere seiner vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Ereignisse und Umstände schließen Krieg, Terror, Handelsbeschränkungen, Epidemien, Naturkatastrophen und Streiks ein, sind aber hierauf nicht beschränkt. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung oder Leistung besteht.
5.7 Annahmeverzug
Der Käufer kommt in Annahmeverzug, wenn er die ihm vom Verkäufer angebotene Lieferung oder Leistung nicht annimmt. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges kann der Verkäufer eine Aufwandspauschale für Lagerhaltungskosten verlangen. Diese beträgt ohne besonderen Nachweis 0,5 % der Kaufpreissumme je angefangener Woche und ist auf 5 % der Kaufpreissumme begrenzt. Es bleibt dem Käufer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Annahmeverzug des Käufers keine, geringere oder höhere Lagerkosten entstanden sind. Darüberhinausgehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.8 Rücksendungen und Rückerstattungen
Rücksendungen von Waren bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Der Käufer hat die Ware in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung zurückzusenden. Bei berechtigten Rücksendungen erfolgt eine Gutschrift des Kaufpreises, abzüglich etwaiger Versand- und Bearbeitungskosten. Unfrei zurückgesendete Waren werden nicht angenommen.
5.9 Abweichende Verpackungseinheiten
Der Verkäufer ist berechtigt, die Größe und Anzahl der Verpackungseinheiten, in denen die bestellte Ware geliefert wird, nach eigenem Ermessen zu bestimmen, sofern es sich um im Handelsverkehr übliche Verpackungseinheiten handelt. Ein ursprünglich bestelltes Gebinde kann dabei auch durch mehrere kleinere Verpackungseinheiten mit identischem Gesamtvolumen ersetzt werden (z. B. Lieferung von 2 × 60 Liter anstelle von 1 × 120 Liter). Die tatsächlich gewählte Verpackungskonfiguration wird dem Käufer mit dem Lieferschein mitgeteilt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen und vorbehaltlosen Bezahlung aller Forderungen die dem Verkäufer aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zustehen, im Eigentum des Verkäufers.
6.2 Pflichten des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und den Verkäufer bei Zugriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen.
6.3 Weiterveräußerung
Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Käufer im ordentlichen Geschäftsgang gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Waren mit sämtlichen Nebenrechten an den Verkäufer ab, und zwar unabhängig davon, ob die Waren ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft werden. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, wird der Käufer den Drittschuldner unverzüglich anweisen, etwaige Zahlungen nur an den Verkäufer zu leisten. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen treuhänderisch für den Verkäufer einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind sofort an den Verkäufer abzuführen.
6.4 Be- und Verarbeitung
Die Bearbeitung oder Umgestaltung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt im Namen des Verkäufers. Bei Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen, die dem Verkäufer nicht gehören, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
6.5 Freigabe von Sicherheiten
Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm zustehenden Sicherheiten freizugeben, wenn der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Der Verkäufer entscheidet über die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
7. Verpackung, Recycling und Entsorgung
7.1 Verpackungskosten
Die Kosten für die Verpackung werden entweder brutto für netto oder zum Selbstkostenpreis berechnet und mit der Ware verkauft. Eine Rücknahme der Verpackung erfolgt nicht.
7.2 Recycling und Entsorgung
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, ist der Käufer verpflichtet, Waren, die unter das Verpackungsgesetz sowie sonstige gesetzliche Regelungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Seiten des Verkäufers erworbenen Waren fallen, im Einklang mit sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich zu entsorgen. Der Käufer übernimmt alle damit zusammenhängenden Zahlungs- und Mitteilungspflichten soweit dies gesetzlich möglich ist und wird die vorstehenden Verpflichtungen seinen Abnehmern entsprechend auferlegen.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Mängelrechte, Mängelanzeige
Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten zur Identität, Vollständigkeit und mangelfreien Beschaffenheit der Waren nachgekommen ist. Der Käufer hat hierzu die gelieferten Waren nach deren Erhalt und vor der weiteren Verwendung unverzüglich sorgfältig zu überprüfen und dem Verkäufer offenkundige Mängel sowie Mängel, die bei einer solchen Eingangsprüfung üblicherweise erkennbar sind, unverzüglich nach Erhalt der Waren schriftlich unter Angabe der Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Käufer gleichermaßen unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu dokumentieren und schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die Absendung der Anzeige bzw. Rüge genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige mit den erforderlichen Angaben nach dieser Regelung, ist die Mängelhaftung des Verkäufers für den nicht, nicht ordnungsgemäß bzw. nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.
Der Käufer gibt dem Verkäufer unverzüglich Gelegenheit und die erforderliche Zeit, Mängelrügen selbst zu überprüfen oder durch Dritte überprüfen zu lassen. Der Käufer hat hierzu dem Verkäufer Zugang zu der beanstandeten Ware zu verschaffen sowie möglicherweise angefertigte Prüfprotokolle vorzulegen.
8.2 Haftungsbeschränkung
Soweit nicht in diesen AGB abweichend geregelt oder anderweitig zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, ist die Haftung des Verkäufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verkäufer unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Haftung des Verkäufers für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) und der Haftung wegen des arglistigen Verschweigens von Mängeln.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die sich aus der Natur des Vertrags ergibt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Die Haftung des Verkäufers für die einfache Fahrlässigkeit ist auf maximal EUR 10.000,00 je Schadensfall und im Fall des Lieferverzuges des Verkäufer auf maximal EUR 5.000,00 begrenzt.
8.3 Verjährung
Mängelansprüche des Käufers verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Ablieferung der Ware. Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
8.4 Nacherfüllung und Rücktritt
Weist die gelieferte Ware trotz aller Sorgfalt einen Mangel auf, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wird der Verkäufer nach eigener Wahl die Ware nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
8.5 Ausschluss von Mängelansprüchen
Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder besondere äußere Einflüsse entstehen, die im Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
8.6 Aufwendungen der Nacherfüllung
Ansprüche des Käufers auf Ersatz der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind ausgeschlossen, soweit sich diese erhöhen, weil die gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8.7 Rückgriffsansprüche
Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Der Umfang des Rückgriffsanspruchs richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Produkthaftung
9.1 Keine Veränderung der Ware
Der Käufer wird die Ware nicht verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Ware nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Käufer den Verkäufer im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit der Käufer für den haftungsauslösenden Fehler verantwortlich ist.
9.2 Rückrufe
Wird der Verkäufer aufgrund eines Produktfehlers der Ware zu einem Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Käufer den Verkäufer unterstützen und alle ihm zumutbaren, vom Verkäufer angeordneten Maßnahmen treffen.
10. Datenschutz
10.1 Datenerhebung
Der Verkäufer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers zur Vertragsabwicklung und Pflege der Kundenbeziehungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
10.2 Datenweitergabe
Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben, wenn dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist oder der Käufer eingewilligt hat. Regelmäßig ist für die Auslieferung der Ware die Weitergabe der Daten der Kontaktperson an unsere Logistikpartner erforderlich.
10.3 Auskunftsrecht
Der Käufer hat das Recht auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die vom Verkäufer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern der Käufer Kaufmann ist.
11.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Kontaktinformationen und Inkrafttreten
Kontaktinformationen
Für Fragen, Anliegen oder rechtliche Angelegenheiten können Sie uns wie folgt erreichen:
CLANDA GmbH
Am Linkbrunnen 9
69412 Eberbach
Deutschland
E-Mail: info@clanda.de
Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 16. April 2025 in Kraft.